AGB'S

Verantwortlichkeit

Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden.

Haftungsverzicht

Die Teilnehmer verzichten durch Abgabe der Nennung auf Ansprüche aller Art und aus jeglichem Rechtsgrund für alle im Zusammenhang mit der betreffenden Veranstaltung erlittenen direkten oder indirekten Sach- und Personenschäden, wie insbesondere aufgrund von Unfällen, und zwar gegenüber den Veranstaltern, deren jeweiligen Mitgliedsorganisationen, deren Präsidenten und Vorsitzenden, Organen, Geschäftsführern, Generalsekretären, Mitgliedern und Mitarbeitern, den bei der Veranstaltung eingesetzten Funktionären, dem Veranstalter und der Veranstaltergemeinschaft, dem jeweiligen Promotor, den von diesen eingesetzten Beauftragten, Funktionären und Helfern, den Sportwarten und den Eigentümern und Betreibern der Rennstrecke, den anderen Teilnehmern und deren Helfern, Renndiensten und allen anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, sowie den Erfüllungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, mit Ausnahme von Personen, die den betreffenden Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Dieser Haftungsverzicht wird mit Abgabe der Nennung allen vorstehenden Beteiligten gegenüber wirksam. Teilnehmer haben zu erklären, Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges zu sein. Falls der Teilnehmer oder Fahrer nicht Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges sind, haben diese für die Abgabe des vorstehenden Haftungsverzichtes durch die jeweiligen Kraftfahrzeugeigentümer und Fahrzeughalter in schriftlicher Form spätestens gleichzeitig mit der Abgabe der Nennung Sorge zu tragen. Die Bewerber und Fahrer haben alle vorstehend genannten, vom Haftungsausschluss umfassten Personen vollständig schad- und klaglos zu halten, falls diese von Kraftfahrzeugeigentümern oder –haltern des durch die betreffenden Bewerber oder Fahrer eingesetzten Fahrzeuges in Anspruch genommen werden.